
Kosten für die Psychotherapie
Neuerungen ab 2025:
Wenn Sie sich dazu entschließen, ein therapeutisches Gespräch zu vereinbaren, gibt es hierfür folgende Möglichkeiten:
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1. Sie benötigen schnell einen Termin und/oder haben nur Bedarf an ein paar Einzelsitzungen:
In diesem Fall kann ich Ihnen zeitnah einen Termin anbieten und hierfür eine Rechnung ausstellen, die Sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen können und einen Teilbetrag zurück erstattet bekommen. (Zuschussregelung)
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2. Sie benötigen mehrere Sitzungen und/oder haben nicht die finanziellen Mittel um die Therapiekosten langfristig selber zu tragen: In diesem Fall können Sie einen kassenfinanzierten Platz beantragen, bei welchem die Kosten meist zur Gänze übernommen werden. (kassenfinanzierte Psychotherapie)
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Bevor Sie die Therapie beginnen, benötigen Sie noch eine "Überweisung" vom Hausarzt. Das Formular hierfür bekommen Sie bei Ihrem Arzt. Sie können die Bestätigung über die Insanspruchnahme von Psychotherapie aber auch hier als pdf herunterladen.
Privatzahler / Zuschussregelung:
Das Infogespräch (ca. 10 min.) ist kostenlos.
Das Erstgespräch sowie alle weiteren Sitzungen werden verrechnet.
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Eine Therapieeinheit (50 min.) kostet 104 €
Da ich mit März 2020 in die PsychotherapeutInnenliste des Bundes-ministeriums eingetragen wurde, können die Rechnungen bei den Krankenkassen eingereicht werden.
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Absageregelung:
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen Termin wahrzunehmen, bitte ich Sie um eine Absage bis spätestens 48 Stunden vorab, da sonst das volle Honorar in Rechnung gestellt werden muss.
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Kostenrückerstattung:
Für die Kostenrückerstattung reichen Sie bitte die Rechnung, die Einzahlungsbestätigung und die Bestätigung über die Inanspruchnahme von Psychotherapie bei Ihrer Versicherung ein, geben Ihre Kontodaten bekannt und bekommen je nach Versicherung einen Teilbetrag zurück erstattet.
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Von der ÖGK bekommen Sie aktuell 33,70€, von der BVAEB 48,80€, von der SVS 45€ und von der KUF 78€ zurück erstattet. (Angaben ohne Gewähr - weitere Infos finden Sie auf der Seite vom Tiroler Landesverband für Psychotherapie - TLP)
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Sollten Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, informieren Sie sich bitte, ob Ihnen weitere Behandlungskosten zurück erstattet werden können.


Psychotherapeutische Behandlungen können nur dann mit der psychotherapeutischen Versorgung Tirol (PVT) abgerechnet werden, wenn nach der ersten oder spätestens vor der zweiten psychotherapeutischen Behandlung eine ärztliche Untersuchung des Versicherten stattgefunden hat. Der behandelnde Psychotherapeut ist verpflichtet, diese Bestätigung vor der zweiten Sitzung vom Patienten einzuholen und aufzubewahren.
Kassenfinanzierte Psychotherapie
Seit Januar 2025 gelten nun folgende Regelungen:
Patientinnen und Patienten, die an einer kassenfinanzierten Psychotherapie interessiert sind, müssen sich bei der Clearingstelle der Psychotherapeutischen Versorgung Tirol (PTV) anmelden.
Die Clearingstelle nimmt am 7. Januar 2025 ihren Betrieb auf und ist von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 12:00 Uhr telefonisch unter 0512-31 20 31 erreichbar.

Die Patientinnen und Patienten werden nach dem Zeitpunkt ihrer Anmeldung und der Dringlichkeit ihrer Anliegen gereiht. Sobald die vorgemerkten Wartenden in Behandlung sind, erhalten sie den Poolstatus, und die Therapie kann beginnen. Kinder und Jugendliche können sich selbst oder durch ihre Erziehungsberechtigten bei der Clearingstelle anmelden. Ein Clearinggespräch, wie es für Erwachsene vorgesehen ist, entfällt für diese Altersgruppe. Nach Klärung der formalen Voraussetzungen (Versicherungszuständigkeit) wird ein Clearinggespräch (telefonisch oder vor Ort) vereinbart, in dem unter anderem die aktuelle Symptomatik, Dringlichkeitsfaktoren und Behandlungsperspektiven besprochen werden. Im nächsten Schritt werden die erfassten ÖGK-Versicherten entsprechend dem Erfassungsdatum und den gewichteten Dringlichkeitsfaktoren auf einer Warteliste in ihren gewünschten Behandlungsbezirken gereiht
Zusammenfassung:

Weitere Details hierzu (Ablauf, Kostenrückerstattung etc.) können im Infogespräch geklärt werden.
offene Fragen:

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Wie lange muss ich auf einen kassenfinanzierten Therapieplatz warten?
- Die Wartezeit für einen kassenfinanzierten Therapieplatz kann variieren. Ab Januar 2025 wurde das System zur Therapieplatzsuche umgestellt, um mehr Fairness und Transparenz zu gewährleisten. Aufgrund der hohen Nachfrage von ÖGK-Versicherten gibt es derzeit eine umfangreiche Warteliste. Alle bereits erfassten Personen auf dieser Warteliste wurden informiert und werden entsprechend ihres Erfassungszeitpunkts und der festgestellten Dringlichkeit gereiht. Neu erfasste Patientinnen und Patienten ab Januar 2025 werden ebenfalls nach diesen Kriterien eingegliedert. Sobald Plätze frei werden, werden die Wartenden schriftlich benachrichtigt, wann sie mit ihrer Psychotherapie beginnen können. Die Kapazitäten bei den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben sich insgesamt erhöht, sodass zu erwarten ist, dass die aktuellen Wartezeiten von mehreren Wochen oder Monaten in Zukunft wieder sinken werden.​​